Markt Mühlhausen

Hauptstraße 2
96172 Mühlhausen
fon 09548 202
fax 09548 921028
mail EMail

Erster Bürgermeister Klaus Faatz
mobil 0175 5495237

Öffnungszeiten des Rathauses

Das Rathaus hat für Sie jeden Dienstag von 14.00 – 17.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) geöffnet.

 

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch web www.vg-hoechstadt.de

 

Die Verwaltungsarbeit

Die Marktgemeinde Mühlhausen gehört seit 1978 der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch an, zu der auch noch der web Markt Lonnerstadt, die web Gemeinde Gremsdorf und der web Markt Vestenbergsgreuth gehören. Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch wurde im Zuge der Gebietsreform mit Wirkung vom 01.05.1978 gebildet.

Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch zählt derzeit ca. 7.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von ca. 84 km². Die Mitgliedsgemeinden liegen rings um die ehemalige Kreisstadt Höchstadt a. d. Aisch, die nicht zur Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch gehört. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist somit zentraler Punkt innerhalb des Verwaltungsbereiches.

Die Mitgliedsgemeinden haben als selbständige Kommunen über alle örtlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Höchstadt abgewickelt. Insoweit ist die Verwaltungsgemeinschaft Behörde der jeweiligen Mitgliedsgemeinden und an Weisungen der Bürgermeister gebunden.

Darüber hinaus vollzieht sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat, wie z. B. Meldewesen, Personalausweis, Reisepass, Standesamtswesen usw.

Während die Entscheidungen in den Mitgliedsgemeinden – je nach Wichtigkeit und der Regelungen in der jeweiligen Geschäftsordnung – vom Ersten Bürgermeister oder vom Gemeinderat getroffen werden, ist für die Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft (Personal-, Haushalts-, und Organisationsfragen, etc.) der/die Gemeinschaftsvorsitzende oder die Gemeinschaftsversammlung zuständig. Außerdem hat jede Verwaltungsgemeinschaft einen Leiter der Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch ist Anlaufstelle der Bürger und hält viele Formblätter und Anträge bereit, auch wenn für die Bearbeitung ein anderes Amt zuständig ist.